Mietrechtsänderungen AKTUELL

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05.12.2020
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Mietrechtsänderungen AKTUELL

Stuttgart/Leinfelden-Echterdingen
VSK-Pressenachricht 5.12.2020
Was ändert sich demnächst im Mietrecht?
Nach Wochen nun steht der Koalitionsvertrag. Die SPD-Basis muss noch im Dezember zustimmen. Hierbei für Deutschlands Vermieter von Interesse; wie ist die Mieterhöhung geregelt, wer zahlt nun die Maklerprovision und wie sind die Förderprogramme bei Sanierungen oder Neubauten.
Folgend kurz und knapp die aktuellen Punkte von der VSK Vermieterschutzkartei Deutschland für Sie notiert:
Die Wiedervermietung: Maximal 10 %
Bisher war es kein Problem bei der Suche eines neuen Mieters auch die Miete den marktüblichen Preisen anzupassen.
Neu zu beachten ist: Die Länder erhalten in der Zukunft die Möglichkeit, in Gebieten mit Wohnraumknappheit die Miethöhe bei der Wiedervermietung auf max. 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu beschränken.
Dies ähnelt der bereits bekannten Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Hier können die Länder seit dem 1.5.2020 bestimmen, in welchen wohnungsarmen Städten die Mieterhöhungsmöglichkeit auf 15 % statt üblicherweise 20 % innerhalb von 3 Jahren begrenzt wird
Die Erstvermietung: Keine Mietpreisgrenze und garantierte Mindesthöhe
Wie ist es, wenn Sie Ihre Wohnung zum ersten Mal vermieten? Das honoriert der Staat und stellt klar, dass in Neubauten und bei einer Anschlussvermietung nach einer umfassenden Modernisierung keine Mietpreisbremse eingeführt wird. Außerdem soll garantiert bleiben, dass Ihre Wohnung mindestens zur derzeitigen Miethöhe wiedervermieten bleiben kann.
Bleibt die Kappungsgrenze von 15 % ?
Mit der Mietrechtsänderung vom 1.5.2020 gibt es eine neue Kappungsgrenze bei einer Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis; der sogenannten Bestandsmiete. Danach dürfen Vermieter die Miete in von den Ländern ausgewiesenen Gebieten mit Wohnraumknappheit, nur um 15 % innerhalb von 3 Jahren erhöhen. Städte wie Berlin, Hamburg und München haben dies bereits umgesetzt. Künftig bleibt es bei der 15%igen Kappungsgrenze laut Koalitionsvertrag ebenfalls.
Gibt es mehr bei Modernisierungen?
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Stuttgart- Die VSK Vermieterschutzkartei Deutschland teilt die jüngsten Stellungnahmen des Mieterbundpräsidenten Dr. Franz-Georg Rips zu den notwendigen Steuererleichterungen für Bauherren
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