Löhne/Gehälter vergleichen
Verdienst der Kollegen: Kein Tabu mehr!
Viele
Arbeitnehmer behalten es lieber für sich - aber wer möchte, darf frei mit Kollegen über sein Gehalt sprechen. Der Chef kann niemanden zur Verschwiegenheit zwingen, urteilte jetzt ein Gericht.
Ein Tabu-Thema weniger: Arbeitnehmer dürfen frei über ihr Gehalt reden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts
Mecklenburg-Vorpommerns in Rostock (Az.: 2 Sa 237/09), auf das die Rechtsanwaltskammer in Düsseldorf hinweist. So seien Klauseln im
Arbeitsvertrag unwirksam, die zum Stillschweigen über die Höhe der Bezüge verpflichten.
Eine Klausel, wonach der Arbeitnehmer verpflichtet ist, über seine Arbeitsvergütung auch gegenüber
Arbeitskollegen Verschwiegenheit zu bewahren, ist unwirksam, da sie den Arbeitnehmer daran hindert, Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Rahmen der Lohngestaltung gegenüber dem Arbeitgeber erfolgreich geltend zu machen. Darüber hinaus verstößt sie gegen Art. 9 Abs. 3 GG.
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