Gutachter zur Hausbesichtigung
Hinterher ist man immer schlauer“ haben schon viele Immobilienkäufer nach dem Kauf des „Traumhauses“ gesagt.
Immobilien werden in der Regel unter Ausschluss jeglicher
Gewährleistung verkauft. (Gekauft wie gesehen). Hiermit soll ausgeschlossen werden, dass der Käufer nach
Vertragsabschluss noch Rechte wegen Mängel geltend machen kann. (z.B. zur
Reduzierung des
Kaufpreises, Wandlung, etc.) Diese Rechte haben Sie sich auch dann abgeschnitten, wenn Sie bei der Kaufpreisfindung, augenscheinlich erkennbare gravierende Mängel, nicht berücksichtigt haben.
Aus diesem Grund sparen Sie nicht am falschen Punkt und führen Sie eine Hausbesichtigung nur mit einem Immobiliensachverständigen durch.